Kredit bei Ehe und Konkubinat: Einkommen, Kosten und Verantwortung
Wie Ehe und Konkubinat die Kreditprüfung beeinflussen: Nettolöhne, gemeinsame Kosten, Partnerbeiträge und die Abgrenzung zur persönlichen Haftung.
Aktualisiert am · Budgetcredit

Gemeinsamer Haushalt bedeutet nicht automatisch gemeinsame Kreditschuld
Bei einem Paar müssen Einkommen, gemeinsame Ausgaben und Verantwortung getrennt betrachtet werden. Für eine nachvollziehbare Haushaltsrechnung können beide Nettolöhne erforderlich sein. Daraus folgt aber nicht, dass der gesamte Lohn der anderen Person für Ihren Kredit verfügbar ist oder dass diese allein wegen der Partnerschaft für den Vertrag haftet.
Ob Sie verheiratet sind oder im Konkubinat leben, beeinflusst die rechtliche und wirtschaftliche Einordnung. Die Kreditfähigkeitsprüfung nach KKG richtet sich nach der antragstellenden Person und den massgebenden Regeln am Wohnsitz. Ein gemeinsames Budget ist deshalb sorgfältig aufzuteilen. Die einfache Rechnung «beide Löhne zusammen, Kosten einer Person abziehen» ist falsch.
Wie der Partnerlohn bei Verheirateten berücksichtigt wird
Bei verheirateten Personen ist die gemeinsame Haushaltsführung zu berücksichtigen. Nach den Zürcher Richtlinien zum betreibungsrechtlichen Existenzminimum wird bei eigenem Einkommen beider Ehepartner das gemeinsame Existenzminimum grundsätzlich im Verhältnis ihrer Nettoeinkommen aufgeteilt. Das Beispiel illustriert eine kantonale Richtlinie; konkrete Zuschläge und die Behandlung einzelner Einkommen müssen im Fall geprüft werden.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel macht das Prinzip verständlich: Eine Person verdient netto 6'000 Franken, die andere 4'000 Franken. Beträgt das für das Beispiel bereits vollständig ermittelte gemeinsame Minimum 5'000 Franken, ergibt die proportionale Aufteilung Anteile von 3'000 und 2'000 Franken. Damit wird der Haushaltsbeitrag zugeordnet. Daraus folgt noch kein bewilligter Kreditbetrag, weil die vollständige KKG-Rechnung und weitere Verpflichtungen fehlen.
Für ein einfaches Formular reicht grundsätzlich je erwerbstätiger Person ein nachvollziehbares Nettolohnfeld; zusätzlich denselben Bruttolohn abzufragen ist für die erste Orientierung nicht nötig. Eine spätere Prüfung kann Lohnabrechnungen verlangen. Klären Sie, ob Steuern bereits im angegebenen Nettobetrag enthalten sind, damit die Steuerbelastung nicht unbemerkt doppelt berücksichtigt wird.
Was bei unverheirateten Paaren anders ist
Bei einem Konkubinat darf eine eheliche Unterhaltspflicht nicht einfach unterstellt werden. Tatsächlich geteilte Miete und Haushaltskosten sind trotzdem wirtschaftlich relevant. Die Zürcher Richtlinien kennen beispielsweise für eine kostensenkende Wohn- und Lebensgemeinschaft ohne gemeinsame Kinder eine besondere Betrachtung des Grundbetrags. Diese ist keine allgemeine Erlaubnis, beide Einkommen wie ein einziges Antragstellereinkommen zu verwenden.
Wichtig sind daher die konkrete Haushaltsform, eigene Einkommen, Kinder und die tatsächliche Kostentragung. Ein Mitbewohner ist nicht automatisch ein Lebenspartner; ein gemeinsames Konto macht nicht jede Ausgabe zur gemeinsamen Verpflichtung. Geben Sie den Haushalt so an, wie er tatsächlich geführt wird, und lassen Sie unklare Konstellationen prüfen.
Auch freiwillige Überweisungen des Partners sind nicht mit einem dauerhaft gesicherten eigenen Lohn gleichzusetzen. Für die persönliche Planung lohnt sich die Frage, ob die Rate weiterhin bezahlbar wäre, wenn sich die Beiträge verändern. Ein Kredit kann länger laufen als die aktuelle Wohnsituation.
Gemeinsame Ausgaben vollständig erfassen
Wenn die Einnahmen der Familie betrachtet werden, müssen auch ihre notwendigen Kosten erfasst werden. Dazu gehören die Prämien der Krankenkasse für alle berücksichtigten Familienmitglieder einschliesslich der Kinder. Werden in einem Feld die gesamten Familienprämien angegeben, dürfen diese nicht zusätzlich nochmals pro Person abgezogen werden. Bewilligte Prämienverbilligungen müssen ebenfalls konsistent behandelt werden.
Wohnkosten, notwendige Betreuung, Unterhalt und bestehende persönliche Raten sind klar zuzuordnen. Eine reine Haushaltsübersicht und eine personenbezogene Kreditprüfung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Übersicht zeigt, ob der Alltag finanziell aufgeht; die Prüfung ordnet geschützte Beträge und Verpflichtungen rechtlich korrekt zu. Der Leitfaden zum Familienbudget vertieft die Kostenpositionen.
Vor einem Antrag die Verantwortung klären
Eine Heirat allein macht die andere Person nicht automatisch zur Mitkreditnehmerin jedes Privatkredits. Ob eine eigene vertragliche Verpflichtung oder gesetzliche Mitverantwortung entsteht, hängt vom konkreten Vertrag und den Umständen ab. Unterzeichnen Sie insbesondere eine Mitverpflichtung nicht als vermeintlich unverbindliche Formalität. Bei Unklarheiten sollte der Anbieter schriftlich erklären, wer welche Schuld übernimmt.
Für den nächsten Schritt halten Sie Wunschbetrag, Nettolöhne, Kostenaufteilung und bestehende Verpflichtungen bereit. Kontrollieren Sie bereits erfasste Daten gemeinsam, soweit sie beide betreffen. Eine ehrliche und vollständige Darstellung ist hilfreicher als ein künstlich optimiertes Budget. Die 36-Monats-Prüfung bleibt auch bei einem Paar relevant.
Häufige Fragen
Muss ich bei Ehe beide Nettolöhne angeben?
Für die nachvollziehbare Aufteilung des gemeinsamen Budgets können beide Einkommen nötig sein. Der Partnerlohn ist dabei nicht automatisch frei verfügbares Einkommen für den Kredit.
Wird ein Konkubinat immer genau wie eine Ehe berechnet?
Nein. Rechtliche Pflichten und kantonale Regeln können sich unterscheiden. Gemeinsame Kosten und tatsächliche Beiträge sind trotzdem zu berücksichtigen.
Welche Krankenkassenkosten gehören ins Familienbudget?
Die Prämien aller berücksichtigten Familienmitglieder, einschliesslich der Kinder. Bereits erfasste Kosten und Verbilligungen dürfen nicht doppelt angerechnet werden.
Quellen und Stand
Stand: 13. Oktober 2026. Massgebend sind die geltenden Vorschriften, die individuelle Prüfung und die Vertragsunterlagen.
- Konsumkreditgesetz, Art. 28
- Kanton Zürich: Einkommen der Ehepartner und Haushaltsgemeinschaften
- Zivilgesetzbuch, insbesondere Art. 163 und 166
Die Kreditvergabe ist verboten, falls sie zur Überschuldung führt. Eine Budgetberechnung ist eine unverbindliche Indikation und kein Kreditangebot.


